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Besuch der Gemeinschaftsunterkünfte

Inna Kleimann, Bad Soden Flüchtlingshilfe , 02.10.2017

Besuch der Gemeinschaftsunterkünfte

Information des Main-Taunus-Kreises aus Juni 2016

Der Main-Taunus-Kreis ist, durch Besitz oder Anmietung, Hausherr der Gemeinschaftsunterkünfte für ausländische Flüchtlinge in Bad Soden am Taunus und übt in Folge dessen das Hausrecht aus.

Sollten Ihnen Personen ohne einen Ehrenamtsausweis in den Gemeinschaftsunterkünften der Flüchtlinge auffallen, möchten wie Sie bitten, diese zum Gehen aufzufordern. Die Gemeinschaftsunterkünfte sind privater Wohnraum der Asylsuchenden und keine öffentlichen Gebäude. Deshalb gilt es in jedem Fall das Informationsbedürfnis der ungebetenen Besucher gegen das Recht der Asylsuchenden auf Privatsphäre abzuwägen.

Ob Dritte die Gemeinschaftsunterkünfte besuchen dürfen entscheidet in jedem Einzelfall der Main-Taunus-Kreis als Hausherr. Zur Prüfung ist es notwendig, dass Sie Ihre erhaltenen Anfragen zwecks Besichtigungen (z.B. durch Politiker, Sponsoren, Presse, Caritative Einrichtungen, Behördenmitarbeiter etc.) bitte an die folgende E-Mailadresse des Main-Taunus-Kreises

ordnungswesen@mtk.org

oder an die Stadtverwaltung Bad Soden am Taunus

carina.ott@stadt-bad.soden.de

weiterleiten. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

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Rufbereitschaft Sozialarbeiter und Hausmeister für Notfälle

Inna Kleimann, Bad Soden Flüchtlingshilfe , 02.10.2017

Rufbereitschaft Sozialarbeiter und Hausmeister für „Notfälle“ in den Unterkünften außerhalb der Arbeitszeiten:

Dies betrifft vor allem bauliche Probleme (Wasserrohrbruch, Stromausfall etc.) und eher seltener soziale Probleme (Konflikte innerhalb der GU). Insbesondere bei den sozialen Problem wird zumeist die Polizei hinzugezogen, die MTK-weit über die Rufbereitschaft informiert ist und im Bedarfsfall den entsprechenden Sozialarbeiter erreichen kann.

Bei anderen Problemen dieser Art können jedoch auch die Personen vor Ort (Bewohner oder Ehrenamtliche) unter der Rufnummer 112 die Leitstelle des MTK erreichen, die dann ggf. an die Rufbereitschaft der Hausmeister (bei baulichen Problemen) oder an die Rufbereitschaft der Sozialarbeiter (bei sozialen Problemen) weiterleitet. Natürlich sollte dies nur im Notfall erfolgen!

Eine genaue Definitionsliste gibt es hierfür nicht – es ist sich eben immer die Frage zu stellen, ob das Problem bis zum nächsten Werktag um 08:00 Uhr warten kann. Hier ist der zuständige Bauunterhalter bzw. Sozialarbeit per E-Mail zu benachrichtigen.

 

Weitere Info

Handwerker dürfen nur von den zuständigen Mitarbeitern des Main-Taunus-Kreis beauftragt werden. Es ist leider schon vorgekommen, dass Ehrenamtliche eigenmächtig Handwerker beauftragt haben.

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W-Lan in der Gemeinschaftsunterkunft: Königsteiner Straße 12

Inna Kleimann, Bad Soden Flüchtlingshilfe , 02.10.2017

Aktuell gibt es in der folgenden Liegenschaft WLAN:

Königsteiner Str. 12, 65812 Bad Soden am Taunus.

Der Main-Taunus-Kreis teilte mit, dass weitere wöchentlich dazu kommen.

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Zusätzliche Elektroartikel und Möbel in den Gemeinschaftsunterkünften

Inna Kleimann, Bad Soden Flüchtlingshilfe , 02.10.2017

Das Benutzen von elektrischen Zusatzgeräten, wie zusätzliche Kühlschränke, Gefriertruhen, Kochplatten, Elektroherde, Heizlüfter u.ä. in den Gemeinschaftsunterkünften ist nicht erlaubt. Diese können ggf. nicht mehr betriebssicher sein und deshalb eine erhebliche Unfall- und Brandgefahr darstellen.

Das Aufstellen ist nur in Ausnahmefällen und nur in Absprache mit dem zuständigen Hausmeister oder Sozialarbeiter erlaubt.

 

Von zusätzliche Möbelspenden, wie z.B. Sofalandschaften, Schrankwänden oder Schuhregale bitten wir ebenfalls abzusehen, da die Räume dafür nicht ausreichend sind und diese werden in die Gänge gestellt und dadurch werden Fluchtwege usw. blockiert.  Eine weitere Ausstattung von Möbeln ist nur nach Absprache mit dem MTK möglich.

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Unerwünschte Gäste in den Gemeinschaftsunterkünften

Inna Kleimann, Bad Soden Flüchtlingshilfe , 02.10.2017

Sollten sich Personen in den Unterkünften aufhalten, die Ihnen weder bekannt sind noch einen Ehrenamtsausweis bei sich tragen, haben Flüchtlinge das Recht, diese zum Verlassen des Grundstücks aufzufordern.

Unerwünschten Gästen ist es nicht gestattet sich in den Gemeinschaftsunterkünften aufzuhalten, daher sollte man diese konsequent darauf aufmerksam machen.

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