Bankkonten für Asylbewerber
Information des Main-Taunus-Kreises
Der Main-Taunus-Kreis hat das Ziel alle Leistungen für Asylbewerber unbar auszuzahlen. Der Besitz eines eigenen Bankkontos ist demnach unerlässlich, damit dieses gesetzte Ziel erreicht und die Integration der Asylbewerber so schnell wie möglich voranschreiten kann. Sie als ehrenamtlicher Helfer haben bereits große Hilfe geleistet, sodass viele Asylbewerber nach kürzester Zeit ein Konto eröffnet haben.
Wichtig ist, dass wir auch die neu angekommenen Asylbewerber bei der Eröffnung eines Bankkontos berücksichtigen. Denn damit auch dieser Personenkreis möglichst schnell mit den ihnen zustehenden Geldleistungen versorgt werden kann, ist eine möglichst schnelle Eröffnung eines Bankkontos obligatorisch.
Rückführung von Asylbewerbern
Information des Main-Taunus-Kreises aus März 2016
Im Herbst 2016 haben etwa 500 Flüchtlinge des Main-Taunus-Kreises eine Rückführung in ihr Heimatland zu befürchten. Knapp 400 von ihnen kommen aus den Ländern des westlichen Balkans und haben kaum eine Bleibeperspektive, da es für sie praktisch keine Chance auf Anerkennung von Asyl gibt.
Der enorme Anstieg an Rückführungen im Herbst kommt aufgrund der personellen Verdichtung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zustande.
Bei Bekanntwerden eines abgelehnten Asylantrags werden die Bewerber, innerhalb einer bestimmten Frist, zur Ausreise in ihr Heimatland aufgefordert. Nicht alle kommen diesem Aufruf freiwillig nach, sodass jenen, die diesen Entschluss nicht akzeptieren möchten und sich nach Ablauf der gegebenen Frist weiterhin in Deutschland aufhalten, oder gar untertauchen, eine Zwangs-Abschiebung droht.
Unser aller Ziel sollte daher sein, die Asylbewerber aus den Westbalkanstaaten frühestmöglich über ihre geringe Bleibeperspektive zu informieren und dafür Sorge zu tragen, dass diese Thematik durchweg transparent behandelt wird. Den Flüchtlingen kann durch Akzeptanz und demnach einer freiwilligen Ausreise eine äußerst unangenehme Zwangs-Abschiebung erspart bleiben.
Seit dem 09.05.2017 wird zunächst 1mal wöchentlich mittwochs von 08:00 - 12:00 Uhr eine Rückkehrberatung durch 2 Kollegen des RP Darmstadt im Raum E.121 stattfinden.
Die Rückkehrberatung soll sich zunächst auf afghanische und pakistanische Staatsangehörige konzentrieren, die im Besitz einer Duldung sind.
Die Staatsangehörigkeiten wechseln wöchentlich, sodass wir Ihnen empfehlen möchten, sich vor Ihrem Besuch bei der Rückkehrberatung, darüber zu informieren, welche Staatsangehörigkeit an der Reihe ist.
Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
im Bereich Ausländerrecht
Humanitäre Aufenthaltsrechte (Asyl)
|
Sprechzeiten |
Montag |
8.00 Uhr – 12.00 Uhr |
Dienstag |
8.00 Uhr – 12.00 Uhr |
Mittwoch |
8.00 Uhr – 12.00 Uhr |
Donnerstag |
nachmittags mit vorheriger Terminvereinbarung (06192/201-115) |
Freitag |
8.00 Uhr – 12.00 Uhr |
Wie können Termine vereinbart werden?
Über die Telefonnummer 115
Bitte geben Sie an: Name, Geburtsdatum, Telefonnummer
Amt für Arbeit und Soziales
Kommunales Jobcenter
|
Sprechzeiten ohne Termin |
Montag |
7.30 Uhr – 16.30 Uhr |
Dienstag |
7.30 Uhr – 16.30 Uhr |
Mittwoch |
7.30 Uhr – 16.30 Uhr |
Donnerstag |
7.30 Uhr – 16.30 Uhr |
Freitag |
7.30 Uhr – 16.30 Uhr |
Besuch der Gemeinschaftsunterkünfte
Information des Main-Taunus-Kreises aus Juni 2016
Der Main-Taunus-Kreis ist, durch Besitz oder Anmietung, Hausherr der Gemeinschaftsunterkünfte für ausländische Flüchtlinge in Bad Soden am Taunus und übt in Folge dessen das Hausrecht aus.
Sollten Ihnen Personen ohne einen Ehrenamtsausweis in den Gemeinschaftsunterkünften der Flüchtlinge auffallen, möchten wie Sie bitten, diese zum Gehen aufzufordern. Die Gemeinschaftsunterkünfte sind privater Wohnraum der Asylsuchenden und keine öffentlichen Gebäude. Deshalb gilt es in jedem Fall das Informationsbedürfnis der ungebetenen Besucher gegen das Recht der Asylsuchenden auf Privatsphäre abzuwägen.
Ob Dritte die Gemeinschaftsunterkünfte besuchen dürfen entscheidet in jedem Einzelfall der Main-Taunus-Kreis als Hausherr. Zur Prüfung ist es notwendig, dass Sie Ihre erhaltenen Anfragen zwecks Besichtigungen (z.B. durch Politiker, Sponsoren, Presse, Caritative Einrichtungen, Behördenmitarbeiter etc.) bitte an die folgende E-Mailadresse des Main-Taunus-Kreises
oder an die Stadtverwaltung Bad Soden am Taunus
weiterleiten. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!