Rufbereitschaft Sozialarbeiter und Hausmeister für „Notfälle“ in den Unterkünften außerhalb der Arbeitszeiten:
Dies betrifft vor allem bauliche Probleme (Wasserrohrbruch, Stromausfall etc.) und eher seltener soziale Probleme (Konflikte innerhalb der GU). Insbesondere bei den sozialen Problem wird zumeist die Polizei hinzugezogen, die MTK-weit über die Rufbereitschaft informiert ist und im Bedarfsfall den entsprechenden Sozialarbeiter erreichen kann.
Bei anderen Problemen dieser Art können jedoch auch die Personen vor Ort (Bewohner oder Ehrenamtliche) unter der Rufnummer 112 die Leitstelle des MTK erreichen, die dann ggf. an die Rufbereitschaft der Hausmeister (bei baulichen Problemen) oder an die Rufbereitschaft der Sozialarbeiter (bei sozialen Problemen) weiterleitet. Natürlich sollte dies nur im Notfall erfolgen!
Eine genaue Definitionsliste gibt es hierfür nicht – es ist sich eben immer die Frage zu stellen, ob das Problem bis zum nächsten Werktag um 08:00 Uhr warten kann. Hier ist der zuständige Bauunterhalter bzw. Sozialarbeit per E-Mail zu benachrichtigen.
Weitere Info
Handwerker dürfen nur von den zuständigen Mitarbeitern des Main-Taunus-Kreis beauftragt werden. Es ist leider schon vorgekommen, dass Ehrenamtliche eigenmächtig Handwerker beauftragt haben.
Aktuell gibt es in der folgenden Liegenschaft WLAN:
Königsteiner Str. 12, 65812 Bad Soden am Taunus.
Der Main-Taunus-Kreis teilte mit, dass weitere wöchentlich dazu kommen.
Das Benutzen von elektrischen Zusatzgeräten, wie zusätzliche Kühlschränke, Gefriertruhen, Kochplatten, Elektroherde, Heizlüfter u.ä. in den Gemeinschaftsunterkünften ist nicht erlaubt. Diese können ggf. nicht mehr betriebssicher sein und deshalb eine erhebliche Unfall- und Brandgefahr darstellen.
Das Aufstellen ist nur in Ausnahmefällen und nur in Absprache mit dem zuständigen Hausmeister oder Sozialarbeiter erlaubt.
Von zusätzliche Möbelspenden, wie z.B. Sofalandschaften, Schrankwänden oder Schuhregale bitten wir ebenfalls abzusehen, da die Räume dafür nicht ausreichend sind und diese werden in die Gänge gestellt und dadurch werden Fluchtwege usw. blockiert. Eine weitere Ausstattung von Möbeln ist nur nach Absprache mit dem MTK möglich.
Sollten sich Personen in den Unterkünften aufhalten, die Ihnen weder bekannt sind noch einen Ehrenamtsausweis bei sich tragen, haben Flüchtlinge das Recht, diese zum Verlassen des Grundstücks aufzufordern.
Unerwünschten Gästen ist es nicht gestattet sich in den Gemeinschaftsunterkünften aufzuhalten, daher sollte man diese konsequent darauf aufmerksam machen.