Das Benutzen von elektrischen Zusatzgeräten, wie zusätzliche Kühlschränke, Gefriertruhen, Kochplatten, Elektroherde, Heizlüfter u.ä. in den Gemeinschaftsunterkünften ist nicht erlaubt. Diese können ggf. nicht mehr betriebssicher sein und deshalb eine erhebliche Unfall- und Brandgefahr darstellen.
Das Aufstellen ist nur in Ausnahmefällen und nur in Absprache mit dem zuständigen Hausmeister oder Sozialarbeiter erlaubt.
Von zusätzliche Möbelspenden, wie z.B. Sofalandschaften, Schrankwänden oder Schuhregale bitten wir ebenfalls abzusehen, da die Räume dafür nicht ausreichend sind und diese werden in die Gänge gestellt und dadurch werden Fluchtwege usw. blockiert. Eine weitere Ausstattung von Möbeln ist nur nach Absprache mit dem MTK möglich.
Sollten sich Personen in den Unterkünften aufhalten, die Ihnen weder bekannt sind noch einen Ehrenamtsausweis bei sich tragen, haben Flüchtlinge das Recht, diese zum Verlassen des Grundstücks aufzufordern.
Unerwünschten Gästen ist es nicht gestattet sich in den Gemeinschaftsunterkünften aufzuhalten, daher sollte man diese konsequent darauf aufmerksam machen.
Informationen zum Leben in Deutschland sowie zum Asylverfahren und den Themen Arbeit und Ausbildung finden Sie in der APP „Ankommen“. Zudem können Sie mit der APP Ihre Deutschkenntnisse verbessern.
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